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Veröffentlicht am 22. September 2026

Familienausgleichskasse der EAK (FAK-EAK)

Die Familienausgleichskasse der Eidgenössischen Ausgleichskasse (FAK-EAK) ist für die Ausrichtung der Familienzulagen an die Versicherten zuständig. Versichert sind Arbeitnehmende der Bundesverwaltung, Bundesgerichte, Bundesanstalten sowie weiterer Institutionen unter Bundesaufsicht.

Zu den Familienzulagen gehören Kinder- und Ausbildungszulagen. Je nach kantonalen Bestimmungen werden auch Geburts- oder Adoptionszulagen ausgerichtet.

In enger Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern prüfen wir, ob eine Person Anrecht auf Familienzulagen hat. Die Auszahlung erfolgt in der Regel direkt mit dem Lohn durch den Arbeitgeber.

Bei der Kommunikation und dem Austausch von Informationen setzen wir auf digitale Lösungen, welche eine effiziente Bearbeitung sämtlicher Kundenanliegen gewährleisten.