Krankheit
Bei krankheitsbedingtem Arbeitsausfall kann ein Anspruch auf Lohnersatzleistungen und Familienzulagen entstehen. Ein möglicher Leistungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Versicherung für seine Mitarbeitenden gegen Krankheit abgeschlossen hat. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Krankenversicherer.