Mutterschaftsentschädigung (Private)
Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen, bzw. 98 Tage nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung (MSE). Die Mutterschaftsentschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches die Mutter unmittelbar vor der Niederkunft erzielt hat, höchstens aber CHF 220 pro Tag.