Informationen zur Reform AHV 21
Angenommen wurden sowohl die Änderung des AHV-Gesetzes als auch der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die beiden Vorlagen waren miteinander verknüpft. Die Finanzen der AHV und das Niveau der Rentenleistungen sind somit für die nächsten Jahre gesichert.
Die Stabilisierung der AHV umfasst vier Massnahmen
- Vereinheitlichung des Rentenalters (Referenzalter) von Frauen und Männern auf 65 Jahre.
- Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 - 1969).
- Flexiblerer Rentenbezug in der AHV.
- Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer.