Unfall
Bei unfallbedingtem Arbeitsausfall kann ein Anspruch auf Lohnersatzleistungen und Familienzulagen entstehen. Der Anspruch auf Leistungen des Unfallversicherers (z. B. SUVA) muss immer mit einer entsprechenden Unfallmeldung geltend gemacht werden. Für Fragen wenden Sie sich an Ihren Unfallversicherer bzw. bei Unfällen, welche Dienstleistende in der Armee, im Zivilschutz und im Zivildienst erleiden, an die Militärversicherung.