Versicherungsausweis (Private)
Jede in der Schweiz versicherte Person sollte über eine 13-stellige AHV-Nummer verfügen. Die AHV-Nummer ist in der Regel auf der Krankenversicherungskarte ersichtlich. Für versicherte Personen, die über keine Krankenversicherungskarte verfügen oder eine Krankenversicherungskarte ohne AHV-Nummer besitzen, kann die Ausgleichskasse einen Versicherungsausweis (AHV-Ausweis) ausstellen. Dieser bestätigt, dass Sie im Versichertenregister der AHV/IV erfasst sind. Bewahren Sie den AHV-Ausweis sorgfältig auf.
Falls Sie Ihren AHV-Ausweis verloren haben oder für Sie noch nie ein AHV-Ausweis erstellt wurde, wenden Sie sich bitte an folgende Stellen:
Sind die Daten auf Ihrem AHV-Ausweis falsch?
Falls die Daten auf Ihrem AHV-Ausweis nicht korrekt sind, wenden Sie sich bitte mit dem Antrag auf Berichtigung der Personalien an das für Ihren Wohnsitz zuständige Einwohnerregister.
