Zum Hauptinhalt springen

Leitfäden und HandbücherVeröffentlicht am 8. Mai 2024

Versicherungsausweis (Private)

Jede in der Schweiz versicherte Person sollte über eine 13-stellige AHV-Nummer verfügen. Die AHV-Nummer ist in der Regel auf der Krankenversicherungskarte ersichtlich. Für versicherte Personen, die über keine Krankenversicherungskarte verfügen oder eine Krankenversicherungskarte ohne AHV-Nummer besitzen, kann die Ausgleichskasse einen Versicherungsausweis (AHV-Ausweis) ausstellen. Dieser bestätigt, dass Sie im Versichertenregister der AHV/IV erfasst sind. Bewahren Sie den AHV-Ausweis sorgfältig auf.