Arbeiten nach 65
Mit der Reform AHV 21 ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, Einkommen und Beitragszeiten, die nach dem Referenzalter erzielt wurden, bei der Neuberechnung der Rente zu berücksichtigen. Dies, sofern die Maximalrente nicht erreicht wird und aufgrund einer Beitragslücke Anspruch auf eine Teilrente besteht.