Aufschub
Haben Sie das Referenzalter erreicht, können Sie den Bezug der Altersrente um mindestens ein Jahr und um höchstens fünf Jahre aufschieben. Dadurch erhöht sich Ihre Altersrente um einen monatlichen Erhöhungsbetrag. Während des Aufschubs können Sie die Altersrente oder einen Teil davon auf den Beginn eines beliebigen Monates abrufen und beziehen. Sie müssen also nicht im Voraus eine feste Aufschubsdauer festlegen. Spätestens ein Jahr nach Entstehung des ordentlichen Rentenanspruchs müssen Sie den Aufschub geltend machen.