Dokumentenfreigabe
Vor dem Übermitteln der Daten und Belege muss für jedes angehängte Dokument bestimmt werden, ob dieses von der Personalabteilung eingesehen werden darf oder nicht.
- Durch die Auswahl «Privat» = NEIN, das Dokument wird freigegeben.
- Durch die Auswahl «Privat» = JA, die Freigabe wird verwehrt.
Wir empfehlen die Freigabe grundsätzlich zu erteilen. Die Arbeitgeber benötigen für die Beurteilung eines Anspruchs auf überobligatorische Zulagen Einsicht in diese Unterlagen.




