Heirat / Eingetragene Partnerschaft
Eine Heirat oder eine eingetragene Partnerschaft kann einen Einfluss auf die Erfüllung der Beitragspflicht oder für den Bezug bestimmter Sozialversicherungsleistungen haben wie: Invalidenrente, Altersrente, Hinterlassenenrente oder Familienzulagen. Sämtliche Zivilstandsänderungen sind Ihrem Arbeitgeber unverzüglich zu melden.