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Leitfäden und HandbücherVeröffentlicht am 7. April 2025

Heirat / Eingetragene Partnerschaft

Eine Heirat oder eine eingetragene Partnerschaft kann einen Einfluss auf die Erfüllung der Beitragspflicht oder für den Bezug bestimmter Sozialversicherungsleistungen haben wie: Invalidenrente, Altersrente, Hinterlassenenrente oder Familienzulagen. Sämtliche Zivilstandsänderungen sind Ihrem Arbeitgeber unverzüglich zu melden.