Melde- und Mitwirkungspflicht für Familienzulagenbezüger
Diese Information betrifft Bezüger von Familienzulagen und informiert über die Meldepflicht gegenüber der Familienausgleichskasse der Eidg. Ausgleichskasse (FAK-EAK).
Wussten Sie …
… dass Sie verpflichtet sind, sämtliche Änderungen Ihrer persönlichen, finanziellen und beruflichen Verhältnisse, welche den Anspruch auf Familienzulagen beeinflussen könnten, Ihrem Personaldienst zu melden?
Falls eines der nachstehenden Ereignisse auf Sie zutrifft, bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Personaldienst zu melden und die entsprechenden Dokumente beizulegen. Die Unterlagen werden zur Anspruchsprüfung der FAK-EAK weitergeleitet. Wenn nötig wird ein neuer Entscheid erstellt und dem Arbeitgeber zugestellt.
Relevante Ereignisse
Folgende Ereignisse sind für den Familienzulagenanspruch relevant (die Aufzählung ist nicht abschliessend):
Mitwirkungspflicht
Die Versicherten sowie die Arbeitgeber wirken bei der Umsetzung der Sozialversicherungsgesetze mit. Wer Versicherungsleistungen beansprucht, muss unentgeltlich alle Auskünfte erteilen, die zur Abklärung des Anspruchs und zur Festsetzung der Versicherungsleistungen erforderlich sind (Art. 28 ATSG).
Haben Sie Fragen?
Wir sind gerne für Sie da!
Ihr FAK-EAK Team