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Leitfäden und HandbücherVeröffentlicht am 3. Januar 2025

Invalidität

Die EAK ist für die Berechnung und Auszahlung von IV-Leistungen zuständig. Informationen betreffend Anmeldung, Anspruchsvoraussetzungen und Zuspräche von IV-Leistungen liegen in der Zuständigkeit der IV-Stelle des Wohnkantons.