Berufliche Vorsorge: Gute finanzielle Lage nach drei starken Anlagejahren / Fokus auf strukturelle Risiken und Governance
Bern, 12.05.2026 — Nach drei guten Anlagejahren in Folge hat sich die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen Ende 2025 weiter verbessert. Die durchschnittliche Netto-Vermögensperformance lag bei 6,1 % (Vorjahr: 7,4 %). Die Deckungsgrade stiegen per Ende 2025 im Durchschnitt auf 117,1 % (Vorjahr: 114,7 %). Gleichzeitig profitierten die aktiven Versicherten erneut von einer hohen Verzinsung ihrer Altersguthaben von durchschnittlich 4,33 % (Vorjahr: 3,76 %). Trotz gestiegener geopolitischer und wirtschaftlicher Risiken sowie erhöhter Marktvolatilität sind die Vorsorgeeinrichtungen dank aufgebauter Reserven mehrheitlich gut auf anspruchsvollere Marktphasen vorbereitet.
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat am 12. Mai 2026 die aktuellen Zahlen zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen veröffentlicht. Die schweizweit einheitliche und risikoorientierte Früherhebung bei Vorsorgeeinrichtungen ermöglicht eine aktuelle Gesamtsicht über die finanzielle Lage des Systems der beruflichen Vorsorge mit Stichtag 31. Dezember 2025.
Weiter verbesserte Deckungsgrade und gestärkte Reserven
Die Kapitalanlagen entwickelten sich 2025 positiv: Obligationen- und Aktienmärkte erzielten gute Ergebnisse. Die durchschnittliche Netto-Vermögensperformance lag für Einrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung bei 6,1 % (Vorjahr: 7,4 %) und für Einrichtungen mit Staatsgarantie bei 6,2 % (Vorjahr: 7,2 %).
Die positive Anlageentwicklung führte zu einem weiteren Anstieg der individuell ausgewiesenen Deckungsgrade: Diese lagen im Durchschnitt bei 117,1 % (Vorjahr: 114,7 %) für Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung sowie bei 91,3 % (Vorjahr: 88,3 %) für öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie. Ende 2025 waren praktisch keine Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung in Unterdeckung, das heisst mit einem Deckungsgrad von weniger als 100 % (Vorjahr: 1 %).
Auch die Wertschwankungsreserven wurden weiter ausgebaut: 75 % der Einrichtungen erreichten per Ende 2025 mindestens 75 % ihres Zielwerts (Vorjahr: 53 %).
Hohe Verzinsung der Altersguthaben
Aufgrund der positiven durchschnittlichen Performance im Berichtsjahr wurden die Altersguthaben der aktiven Versicherten im Durchschnitt mit 4,33 % (Vorjahr: 3,76 %) verzinst. Im Vergleich dazu lag die Jahresteuerung in der Schweiz 2025 gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) bei 0,2 % (Vorjahr: 1,1 %). Ein grosser Teil der Vorsorgekapitalien wurde damit deutlich höher verzinst als mit dem BVG-Mindestzinssatz, der seit 2024 bei 1,25 % liegt.
Stabile Ausgangslage bei wachsenden Unsicherheiten, aber mit strukturellen Risiken
Bei stabiler Ausgangslage auf Seiten Vorsorgeeinrichtungen bleibt das Umfeld volatil. Geopolitische Konflikte und wirtschaftliche Unsicherheiten führten 2025 zu erhöhten Marktschwankungen. Insgesamt ist die Mehrheit der Einrichtungen dank verbesserter Wertschwankungsreserven aktuell widerstandsfähig, um auch schwierigere Marktphasen zu bewältigen oder deren Auswirkungen abzufedern.
Gleichzeitig zeigt die Analyse deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Typen von Vorsorgeeinrichtungen: Einrichtungen im Wettbewerb – das heisst Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen – weisen im Durchschnitt tiefere Deckungsgrade auf als firmeneigene Einrichtungen (114,5 % gegenüber 119,5 %). Ein wesentlicher Treiber erhöhter Risiken bei Einrichtungen im Wettbewerb sind Wachstumsstrategien: in der Praxis führt Wachstum immer zu einer Verwässerung bestehender Wertschwankungsreserven. Dies spiegelt sich in tieferen Deckungsgraden wider und reduziert die Risikofähigkeit.
Risikoorientierte Aufsicht und Stärkung der Governance
Da rund drei Viertel der aktiven Versicherten bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen versichert sind, kommt diesen eine zentrale Bedeutung zu. Auf Interessenkonflikte zwischen kurzfristigem Wachstum und langfristiger finanzieller Stabilität sowie zwischen Betreibergesellschaften und Versicherten reagieren die OAK BV wie auch die regionalen Aufsichtsbehörden im Rahmen ihrer risikoorientierten Aufsicht entsprechend mit gezielten Massnahmen.
So hat die OAK BV Anfang Mai 2026 Weisungen zu Mindestanforderungen für Rechtsgeschäfte mit nahestehenden Personen erlassen, die bestehende rechtliche Bestimmungen präzisieren. Diese Bestimmungen sollen verhindern, dass aufgrund von Interessenkonflikten nicht marktübliche Vorteile zulasten der Vorsorgeeinrichtung beziehungsweise ihrer Versicherten erzielt werden. Damit will die OAK BV Aufsicht und Governance weiter stärken.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestätigt
Die von den regionalen Aufsichtsbehörden und der OAK BV identifizierten Herausforderungen werden auch auf politischer Ebene anerkannt. Der Postulatsbericht des Bundesrats zur Evaluation der Strukturreform greift zentrale Themen wie Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, Governance sowie die Brokertätigkeit auf und bestätigt den entsprechenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Die OAK BV wird den Bericht vertieft analysieren und den fachlichen Dialog mit den zentralen Akteuren im Aufsichtssystem – insbesondere mit den regionalen und kantonalen Aufsichtsbehörden – weiterführen. Eine Stellungnahme wird vor den Sommerferien veröffentlicht.
Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV)
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV ist eine unabhängige Behördenkommission. Sie wird vollständig über Abgaben und Gebühren finanziert. Für die Direktaufsicht der Vorsorgeeinrichtungen sind die insgesamt sieben regionalen Aufsichtsbehörden am Sitz der jeweiligen Einrichtung zuständig. Deren Oberaufsicht durch die OAK BV erfolgt unabhängig von Weisungen des Parlamentes und des Bundesrates. Direkt von der OAK BV beaufsichtigt werden hingegen die Anlagestiftungen sowie der Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung. Zudem ist die OAK BV Zulassungsbehörde für die Experten für berufliche Vorsorge.
Mit Blick auf das Ziel, die finanziellen Interessen der Versicherten verantwortungsbewusst und zukunftsgerichtet zu schützen, operiert die OAK BV auf der Basis einer einheitlichen und risikoorientierten Aufsicht. Mit ihren in einen volkswirtschaftlichen und langfristig ausgerichteten Kontext eingebetteten Massnahmen und Entscheiden will die Behörde zu einer konsequenten Verbesserung der Systemsicherheit sowie zu Rechtssicherheit und Qualitätssicherung beitragen.
Für den Schutz der Vorsorgegelder der Versicherten ist im Gesetz die risikoorientierte Führung der Vorsorgeeinrichtungen verankert. Entsprechend ist die Aufsichtstätigkeit auszurichten. Gemäss Gesetz kann die OAK BV Weisungen für die Tätigkeit der Experten für berufliche Vorsorge, der Revisionsstellen sowie für die Aufsichtsbehörden erlassen.