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Leitfäden und HandbücherVeröffentlicht am 27. November 2024

Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration

Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969, die ihre Altersrente nicht vorbeziehen, erhalten einen lebenslangen monatlichen Rentenzuschlag. Dieser wird nach dem durchschnittlichen Jahreseinkommen, der Beitragsdauer und nach dem Jahrgang abgestuft.