Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration
Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969, die ihre Altersrente nicht vorbeziehen, erhalten einen lebenslangen monatlichen Rentenzuschlag. Dieser wird nach dem durchschnittlichen Jahreseinkommen, der Beitragsdauer und nach dem Jahrgang abgestuft.