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Leitfäden und HandbücherVeröffentlicht am 10. April 2025

Tiefere Kürzungssätze bei Vorbezug

Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969) haben die Möglichkeit, ihre Rente schon ab 62 Jahren zu beziehen. Beim Vorbezug der AHV-Rente profitieren sie ab dem Jahr 2025 von einer niedrigeren Kürzung als üblich (abgestuft nach durchschnittlichem Jahreseinkommen und Vorbezugsdauer).