Tiefere Kürzungssätze bei Vorbezug
Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969) haben die Möglichkeit, ihre Rente schon ab 62 Jahren zu beziehen. Beim Vorbezug der AHV-Rente profitieren sie ab dem Jahr 2025 von einer niedrigeren Kürzung als üblich (abgestuft nach durchschnittlichem Jahreseinkommen und Vorbezugsdauer).