Die Eidgenössische Ausgleichskasse erhebt Sozialversicherungsbeiträge und richtet Leistungen der 1. Säule sowie Familienzulagen aus. Entdecken Sie hier unsere Produkte.
Bezug und Verbuchung von AHV/IV/EO- und ALV-Beiträgen
Die Eidgenössische Ausgleichskasse betreut rund 230 Arbeitgeber mit 200'000 Versicherten. Von diesen werden die Beiträge vereinnahmt und die gemeldeten Löhne den individuellen Konten der Versicherten gutgeschrieben. Die individuellen Konti sind die zentrale Basis zur Berechnung der künftigen Leistungen.
Ausrichtung von Leistungen an Versicherte
Die Leistungsanmeldungen von Versicherten werden überprüft, die Leistungen berechnet und verfügt. Die Eidgenössische Ausgleichskasse zahlt monatlich rund 90'000 Leistungen aus:
Altersrenten
Hinterlassenenrenten
Invalidenrenten
Taggelder der IV
Erwerbsersatz
Elternentschädigung
Der gesamte Datenbestand wird laufend bewirtschaftet und auf dem neuesten Stand gehalten.
Familienausgleichskasse FAK-EAK
Die Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK) führt für die angeschlossenen Arbeitgeber eine Familienausgleichskasse (FAK-EAK). Diese richtet Familienzulagen nach dem FamZG aus.
Leistungsbereiche
Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz
Die AHV ist der bedeutendste Pfeiler der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Sie soll den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken. Als Volksversicherung ist die AHV für alle obligatorisch.
Erwerbstätige Eltern erhalten im Rahmen der Elternentschädigung Lohnersatz für den Verdienstausfall.
Darunter fallen:
Mutterschaftsentschädigung
Vaterschaftsentschädigung bzw. Entschädigung des andern Elternteils
Betreuungsentschädigung
Adoptionsentschädigung
Die EO bietet einen angemessenen Ersatz für den Erwerbsausfall während der Dienstpflicht.
Darunter fallen:
Armeedienst
Zivilschutz
Rotkreuzdienst
Zivildienst
Kantonale Leiterkurse von J+S
Jungschützenleiterkurse
Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen.
Die Familienausgleichskassen entscheiden (auf Antrag) über die Ausrichtung der Familienzulagen. Sie rechnen mit den Arbeitgebern und Selbständigerwerbenden die Familienzulagen und die Beiträge ab. Die Auszahlung der Familienzulagen für Arbeitnehmer erfolgt in der Regel zusammen mit dem Lohn durch die Arbeitgeber.
Die Familienzulagen in der Landwirtschaft sowie die Familienzulagen für Nichterwerbstätige werden über die kantonalen Familienausgleichskassen und ihre Zweigstellen abgewickelt.
Die IV ist wie die AHV eine obligatorische Versicherung. Sie hat zum Ziel, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn sie invalid werden.