Vorbezug
Ab welchem Zeitpunkt kann ich die Altersrente vorbeziehen? Frauen und Männer können ihre Altersrente ab dem ersten Tag des Monats nach Vollendung des 63. Altersjahres vorbeziehen. Frauen mit Jahrgang 1961 bis 1969 können ihre Altersrente weiterhin mit 62 Jahren vorbeziehen. Für sie gelten spezielle Übergangsregelungen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Ausgleichskasse.