Seit dem 1. Januar 2024 ist die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) in Kraft. Die EAK hat die damit einhergehenden Neuerungen vollumfänglich umgesetzt.
Nebst der Vereinheitlichung des Rentenalters und den entsprechenden Ausgleichsmassnahmen für Frauen, ermöglicht die Reform eine wesentliche Flexibilisierung des Rentenbezug. Der Beratungsbedarf bei den Versicherten ist dadurch erheblich gestiegen.
Die EAK hat diese Anforderungen frühzeitig erkannt und ihre Mitarbeitenden mit gezielten Schulungen darauf vorbereitet. Die erfolgreiche Umsetzung der Reform erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS in Genf. Die reibungslose Abwicklung unterstreicht die hohe Agilität und Anpassungsfähigkeit des AHV-Systems, welches sich kontinuierlich weiterentwickelt.
Mit der Einführung der 13. Altersrente per 2026 steht bereits die nächste Anpassung auf der Agenda. Weitere Informationen zur Umsetzung der AHV 21 finden Sie hier.
Letzte Änderung 15.08.2024