Der Bundesrat hat am 24. August 2022 entschieden, dass die neue Adoptionsentschädigung per 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Für die Festsetzung und Ausrichtung ist für die ganze Schweiz ausschliesslich die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK zuständig.
Die Adoptionsentschädigung ist für erwerbstätige Eltern vorgesehen, die ein Kind unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen. Insgesamt können 14 Taggelder für einen Urlaub von maximal zwei Wochen ausgerichtet werden; diese können innerhalb einer Rahmenfrist von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Adoptivkindes bezogen werden. Der Adoptionsurlaub und die Adoptionsentschädigung können zwischen beiden Adoptiveltern aufgeteilt werden.
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Letzte Änderung 26.08.2022