Unbezahlter Urlaub

Der Bezug eines unbezahlten Urlaubs ist lohnrelevant und beeinflusst somit den Anspruch auf die Familienzulagen.

Sie beziehen einen unbezahlten Urlaub. Haben Sie weiterhin Anspruch auf Familienzulagen?

Die Familienzulagen werden bei einem unbezahlten Urlaub noch während des laufenden und der drei darauf folgenden Monate ausgerichtet, sofern:

  • der Jahreslohn immer noch CHF 7'350 erreicht
  • und die Arbeit nach dem Ende des unbezahlten Urlaubs beim gleichen Arbeitgeber wieder aufgenommen wird.

Was geschieht nach Ablauf des laufenden und der drei folgenden Monate?

Ihr Anspruch auf Familienzulagen erlischt. Der andere Elternteil muss sich bei seinem Arbeitgeber melden und eine neue Familienzulagenanmeldung bei der für ihn zuständigen Familienausgleichskasse einreichen.

Beispiel

Verlängert eine Frau ihren Mutterschaftsurlaub um sechs Monate mit unbezahltem Urlaub vom 15. Juni bis zum 15. Dezember, besteht der Anspruch auf Zulagen vom 15. Juni bis zum 30. September und wieder ab dem 1. Dezember (sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind).

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 19.01.2024

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