Auslandeinsätze, Entsendungen

Sind Sie ein Grenzgänger? Wohnen Sie in der Schweiz, arbeiten aber ausschliesslich im Ausland? Werden Sie demnächst für Ihren Schweizer Arbeitgeber im Ausland tätig sein? Hat Ihr Arbeitgeber angekündigt, dass er Sie entsenden will? Gibt es eine Möglichkeit, dass Sie weiterhin in der Schweiz versichert bleiben und Familienzulagen beziehen?

Befinden sich Ihr Wohn- und Arbeitsort in zwei verschiedenen Staaten?

Dann sind Sie ein Grenzgänger. Ausnahmslos alle Sozialversicherungsabkommen kennen in diesem Zusammenhang das sogenannte Erwerbsortsprinzip: Man ist immer dort versichert, wo man arbeitet.

Innerhalb der EU bzw. EFTA gilt das Erwerbsortsprinzip für alle Versicherungszweige. Die Anwendung des EU-Abkommens bzw. des Übereinkommens mit der EFTA sorgt somit dafür, dass eine Person in allen Versicherungszweigen im Erwerbsland versichert ist.

Handelt es sich beim Erwerbsland um einen Staat ausserhalb der EU bzw. EFTA oder sind Sie Angehöriger eines Staates, der weder zur EU noch zur EFTA gehört, gelten besondere Bestimmungen. Ihre Ausgleichskasse hilft Ihnen in einem solchen Fall gerne weiter.

Werden Sie demnächst für Ihren Schweizer Arbeitgeber vorübergehend im Ausland tätig sein?

In diesem Fall kann eine sogenannte Entsendung bewirken, dass Sie während Ihres Auslandeinsatzes weiterhin in allen Versicherungszweigen in der Schweiz versichert bleiben.

Eine Entsendung setzt voraus, dass Sie unmittelbar vor Ihrem Auslandeinsatz mindestens einen Monat in der Schweiz versichert waren. Zudem muss seitens Ihres Arbeitgebers die Absicht bestehen, Sie auch nach Ablauf der Entsendung in der Schweiz weiter zu beschäftigen. Sie müssen während der ganzen Entsendungsdauer bei einem zugelassenen Krankenversicherer angeschlossen sein. Andernfalls müssen Sie belegen, dass sie von der zuständigen kantonalen Stelle mindestens für die Zeit der Entsendung von der obligatorischen Krankenversicherung befreit wurden.

Das EU-Abkommen und das Übereinkommen mit der EFTA sehen eine maximale Entsendungsdauer von 24 Monaten vor. Entsendungen nach Australien, Kanada oder in die USA sind für maximal 60 Monate möglich. Für Entsendungen in andere Staaten gibt Ihnen die Ausgleichskasse gerne weitere Informationen.

Entsendungen von Personen im öffentlichen Dienst (Beamtinnen und Beamte, Angehörige einer Verwaltungseinheit) sind in der Regel zeitlich nicht limitiert.

Entsandte Personen müssen während der ganzen Entsendungsdauer über eine von der Ausgleichskasse ausgestellte Entsendungsbescheinigung verfügen. Ein Antrag auf Entsendung wird normalerweise vom Arbeitgeber eingereicht.

Entsendungen in Nichtvertragsstaaten, Weiterführung der Versicherung

Für den Fall, dass Sie in einen Staat entsandt werden, mit dem die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, sieht das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung die sogenannte Weiterführung der Versicherung vor. Personen, die für eine in der Schweiz ansässige Firma in einem Nichtvertragsstaat tätig sind, können demnach weiterhin auf unbeschränkte Zeit in den Versicherungszweigen AHV, IV und EO versichert bleiben.

Eine Weiterführung der Versicherung setzt voraus, dass Sie unmittelbar vor Ihrem Auslandeinsatz mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre in der Schweiz versichert waren. Ein Gesuch um Weiterführung der Versicherung wird in der Praxis vom Arbeitgeber eingereicht, muss aber auch die Unterschrift und somit das Einverständnis des Arbeitnehmers enthalten. Für die Einreichung des Gesuchs gilt eine Frist von sechs Monaten. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Weiterführung der Versicherung nicht mehr möglich.

Welche Auswirkungen hat eine Entsendung ins Ausland auf Ihren Familienzulagenanspruch?

Wenn Sie als Arbeitnehmer von Ihrem Schweizer Arbeitgeber ins Ausland entsandt werden und Sie weiterhin in der AHV versichert sind, wird Ihr Familienzulagenanspruch an die Kaufkraft im Wohnsitzstaat des Kindes angepasst.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 06.01.2023

Zum Seitenanfang

https://www.eak.admin.ch/content/eak/de/home/dokumentation/im_ausland/auslandeinsaetze-entsendungen.html