Trennung, Scheidung

Welche Folgen hat eine Scheidung oder Trennung auf Ihr AHV-Konto, auf Ihre laufenden oder künftigen Leistungen der AHV oder IV und auf Ihre Familienzulagen?

Bei einer Scheidung werden die während den Ehejahren erzielten gemein­samen Einkommen geteilt (Splitting), bei einer Trennung hingegen nicht. Der Teilung unterliegen nur Einkommen aus Zeiten, in denen beide Ehepartner in der schweizerischen AHV versichert waren und nur für ganze Kalenderjahre der Ehe.

Sie beziehen noch keine Leistungen

Geschiedene Ehegatten können die Einkommensteilung individuell verlangen. Es wird empfohlen, die Anmeldung gemeinsam und möglichst unmittelbar nach der Scheidung einzureichen. Dadurch kann das Verfahren rasch durchgeführt und eine Verzögerung bei der späteren Rentenberechnung vermieden werden. Reichen Sie hierzu die entsprechenden untenstehenden Formulare ein.

Beziehen Sie Leistungen der AHV oder IV?

Falls beide Ehepartner eine Rente beziehen, entfällt die Plafonierung. Das heisst, sowohl bei einer Scheidung wie auch bei einer gerichtlichen Trennung werden die Renten wieder einzeln berechnet. Entgegen der gerichtlichen Trennung hat eine einfache Trennung keinen Einfluss auf die Berechnung und den Rentenbetrag.

Bitte beachten Sie die Meldepflicht: Jede Änderung der persönlichen Verhältnisse (Heirat, gerichtliche Trennung, Scheidung usw.) muss der auf der Leistungsverfügung aufgeführten Durchführungsstelle sofort gemeldet werden (Kopie Heiratsurkunde, Familienbüchlein, Scheidungsurteil usw.). Zu Unrecht bezogene Leistungen müssen rückerstattet werden.

Beziehen Sie Familienzulagen?

Eine Zivilstandsänderung ist Ihrem Arbeitgeber unverzüglich zu melden. Diese kann eine Änderung der Anspruchsberechtigung zur Folge haben.

Im Fall einer Scheidung ist massgebend:

  • ob der andere Elternteil ebenfalls erwerbstätig ist und
  • wer die elterliche Sorge über das Kind innehat und
  • sofern die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt wird, wo resp. bei wem das Kind überwiegend lebt.

Im Fall einer Trennung ist massgebend:

  • ob der andere Elternteil ebenfalls erwerbstätig ist und
  • wo resp. bei wem das Kind überwiegend lebt.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 19.01.2024

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