Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Die Reform wird per 1. Januar 2024 in Kraft treten. Wir haben also genügend Zeit uns auf die Umsetzung vorzubereiten.
Weitere Informationen zum Stand der Umsetzung erteilt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
Weiterführende Informationen
Links
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Stabilisierung der AHVWeitere Informationen zum Stand der Umsetzung Reform AHV 21 erteilt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
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Glossar zur Altersvorsorge (AHV 21)Herausgeber: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
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Informationsstelle AHV/IVSie finden bei der Informationsstelle AHV/IV Informationen zu den Sozialversicherungen, Ihre direkten Ansprechpartner sowie Merkblätter und Formulare.
Merkblätter
Wichtig zu wissen
Bis Ende 2023 ändert sich nichts. Für alle Rentenanmeldungen mit Anspruchsbeginn im 2023 gilt noch das «alte Recht».
Letzte Änderung 24.01.2023