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Zivilstand

Zivilstandsänderungen haben oftmals Auswirkungen auf die Leistungen der ersten Säule. Daher sind derartige Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Sie finden in dieser Rubrik vertiefte Informationen zu den verschiedenen Situationen.

Heirat / Eingetragene Partnerschaft

Eine Heirat oder eine eingetragene Partnerschaft kann einen Einfluss auf die Erfüllung der Beitragspflicht oder für den Bezug bestimmter Sozialversicherungsleistungen haben wie: Invalidenrente, Altersrente, Hinterlassenenrente oder Familienzulagen. Sämtliche Zivilstandsänderungen sind Ihrem Arbeitgeber unverzüglich zu melden.

Ledig / Konkubinat

Im Konkubinat lebende Personen sind ledigen Personen gleichgestellt. Der Anspruch auf Familienzulagen besteht auch für ledige Elternteile.

Trennung, Scheidung

Welche Folgen hat eine Scheidung oder Trennung auf Ihr AHV-Konto, auf Ihre laufenden oder künftigen Leistungen der AHV oder IV und auf Ihre Familienzulagen?

Verwitwung

Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte, Kinder) in finanzielle Not geraten.