Anmeldung von Arbeitnehmern

Sind alle Ihre Arbeitnehmer bei der Ausgleichskasse angemeldet? Wie muss ein Anspruch auf Familienzulagen geltend gemacht werden?

Anmeldung beim Stellenantritt

Die Anmeldung Ihrer Arbeitnehmer können Sie schnell und unkompliziert über das kostenlose Internetportal connect.eak vornehmen. Auf Wunsch stellt Ihnen die Ausgleichskasse für jeden angemeldeten Mitarbeiter im connect.eak eine Anmeldebestätigung zur Verfügung.

Damit der Anspruch auf Familienzulagen geprüft und beurteilt werden kann, ist der Familienausgleichskasse eine vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldung Familienzulagen einzureichen.

Letzte Änderung 19.01.2024

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