Arbeitsunterbruch / Keine Erwerbstätigkeit

Sie sind aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung an der Arbeit verhindert? Sie haben aus anderen Gründen vorübergehend einen Arbeitsunterbruch? Sie leisten Einsätze im Rahmen vom Militär, Zivilschutz, Zivildienst oder Jugend und Sport? Sie sind in Erwartung Ihres Kindes und können demnächst den Mutterschaftsurlaub antreten? Derartige Situationen sind relevant hinsichtlich Versicherungsschutz, Leistungsanspruch und Beitragspflicht der ersten Säule. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen rund um das Thema Arbeitsunterbruch.

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Letzte Änderung 07.04.2025

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