Reform AHV 21

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Überblick Reform AHV 21

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Die Reform ist per 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Meldungen (AHV/IV)

Foto einer tanzenden Frau, link zur Site Meldungen (AHV/IV)

Meldungen (AHV/IV)

Sie beziehen eine Rente und/oder eine Hilflosenentschädigung der AHV/IV von der Eidgenössischen Ausgleichskasse EAK und wollen uns z.B. eine Adressänderung mitteilen? Dann sind Sie hier richtig.

Rentenauszahlung

Foto älteres Ehepaar, link zur Site Rentenauszahlung

Rentenauszahlung

Die Auszahlung der Renten (AHV/IV) erfolgt am 5. Kalendertag. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, wird die Auszahlung vorgezogen.

Auszahlungsdaten der EAK

Die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK

Die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK mit Sitz in Bern ist eine Abteilung der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) in Genf. Wir sind die Ausgleichskasse für die gesamte Bundesverwaltung, die eidgenössischen Gerichte, die Bundesanstalten sowie andere Institutionen, die der Oberaufsicht des Bundes unterstellt sind oder zum Bund in enger Beziehung stehen.

Als Durchführungsorgan der Sozialversicherung liegt unser Kerngeschäft im Aufgabenvollzug der 1. Säule (AHV/IV) sowie der Familienausgleichskasse (FAK).

Die EAK sucht

https://www.eak.admin.ch/content/eak/de/home.html