Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über die voraussichtlich zu erwartende Rente der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit welchen Rentenbeträgen bei der Pensionierung, einer Invalidität oder im Todesfall für die Angehörigen gerechnet werden kann.
Für die Vorausberechnung sind die gegenwärtigen persönlichen Verhältnisse (Zivilstand, Familienzusammensetzung etc.) und das heute geltende Recht massgebend. Ändern sich die persönlichen Verhältnisse oder das geltende Recht, kann dies den Rentenanspruch und die Höhe einer Rente wesentlich beeinflussen. Eine verbindliche Rentenberechnung ist daher erst im Versicherungsfall – Ruhestand/Invalidität/Todesfall – möglich.
Sie können jederzeit eine Vorausberechnung verlangen. Wenn Sie Ihr Rentenalter noch lange nicht erreichen, ist die Vorausberechnung wenig aussagekräftig. Empfehlung: ab 55 Jahre.
Letzte Änderung 08.08.2023