Rentenvorausberechnung

Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über die voraussichtlich zu erwartende Rente der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit welchen Rentenbeträgen bei der Pensionierung, einer Invalidität oder im Todesfall für die Angehörigen gerechnet werden kann.

Für die Vorausberechnung sind die gegenwärtigen persönlichen Verhält­nisse (Zivilstand, Familienzusammensetzung etc.) und das heute geltende Recht massgebend. Ändern sich die persönlichen Verhältnisse oder das geltende Recht, kann dies den Rentenanspruch und die Höhe einer Rente wesentlich beeinflussen. Eine verbindliche Rentenberechnung ist daher erst im Versicherungsfall – Ruhestand/Invalidität/Todesfall – möglich.

Sie können jederzeit eine Vorausberechnung verlangen. Wenn Sie Ihr Rentenalter noch lange nicht erreichen, ist die Vorausberech­nung wenig aussagekräftig. Empfehlung: ab 55 Jahre.

Wünschen Sie eine Rentenvorausberech­nung?

Rentenvorausberechnungen per Referenzalter (ordentliches Rentenalter) möglich

Die neue AHV-Reform, welche voraussichtlich per 01.01.2024 in Kraft treten wird, beinhaltet das neue Referenzalter der Frauen sowie diverse Neuerungen, wie beispielsweise der monatliche Rentenvorbezug oder der Teilrentenaufschub. Das Erstellen einer Rentenvorausberechnung ist im Moment nur per Referenzalter möglich. Falls Sie eine Berechnung mit Vorbezug oder Aufschub wünschen, bitten wir Sie noch um Geduld. Dies wird voraussichtlich ab Mitte 2023 möglich sein.

Formulare

Letzte Änderung 23.11.2022

Zum Seitenanfang

https://www.eak.admin.ch/content/eak/de/home/dokumentation/pensionierung/rentenvorausberechnung.html