Altersrente

Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren.

Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am ersten Tag des Monats, welcher der Vollendung des ordentlichen Rentenalters folgt und erlischt am Ende des Monats, in wel­chem der Todesfall eintritt.

Beispiel Anspruchsbeginn / Geburtsdatum
Geburtsdatum    Anspruchsbeginn    
20.05.xx 01.06.xx
Beispiel Anspruchsende / Todesdatum
Todesdatum Anspruchsende    
05.09.xx 30.09.xx

Wie wird eine Altersrente berechnet?

Die Berechnungselemente der Renten sind:

  • die anrechenbaren Beitragsjahre (wichtig für die Bestimmung der Rentenskala) und
  • die Erwerbseinkommen sowie
  • die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.

Erklärvideo «Berechnung der Altersrente (2023)»

Was ist der Unterschied zwischen einer Vollrente und einer Teilrente (Rentenskala)?

Sie erhalten eine Vollrente (Rentenskala 44), wenn Sie ab dem Kalender­jahr, in dem Sie das 21. Altersjahr erreicht haben, stets die Beitragspflicht erfüllt haben. Eine unvollständige Beitragsdauer besteht, wenn Sie nicht gleich viele Bei­tragsjahre wie Ihr Jahrgang aufweisen. In diesem Fall wird Ihnen eine Teil­rente (Rentenskala 1-43) ausgerichtet. Haben Sie bis zum 20. Altersjahr Beitragszeiten zurückgelegt, können Ihnen diese als so genannte Jugendjahre für die Auffüllung von eventuell späteren Beitragslücken angerechnet werden.

Wann erhalten Sie die maximale Rente?

Die Altersrente errechnet sich aus dem Durchschnitt der Erwerbseinkommen die bis zum 31. Dezember des Jahres, das dem Eintritt des Rentenalters vorangeht, erzielt wurden. Die Höhe des durchschnittlichen Erwerbseinkommens bestimmt den Rentenbetrag innerhalb der entsprechenden Skala (1-44). Die maximale Altersrenten erhalten Sie, wenn das durchschnittliche Jahreseinkommen mind. CHF 88'200 beträgt.

Wann werden die Renten (AHV/IV) bei der EAK ausbezahlt?

Die Renten werden grundsätzlich vorschüssig ausgerichtet. Die Ausgleichskassen haben die Zahlungsaufträge der Post oder der Bank so zu erteilen, dass die Auszahlung bis zum 20. Tag des Monats erfolgen kann. Bei der EAK erfolgt die Zahlung jeweils am 5. Arbeitstag des Monats.

So melden Sie sich an

Reichen Sie die Anmeldung drei bis vier Monate vor Erreichen des Renten­alters jener Ausgleichskasse ein, welcher Sie aktuell angeschlossen sind. Falls Sie verheiratet sind und Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin bereits rentenberechtigt ist, müssen Sie sich bei derjenigen Ausgleichskasse an­melden, welche die Rente des Ehegatten oder der Ehegattin auszahlt.  

Erklärvideo «Anmeldung Altersrente»

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 26.01.2023

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https://www.eak.admin.ch/content/eak/de/home/dokumentation/pensionierung/altersrente.html