Arbeitgeberkontrolle

Die Ausgleichskassen sind verpflichtet, die ihnen angeschlossenen Arbeitgeber periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der 1. Säule und der Familienausgleichskasse hin zu kontrollieren.

Die Eidgenössische Ausgleichskasse hat mit der Revisionsstelle der Ausgleichskassen (RSA) ein externes Organ mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betraut. Die Internetseite der RSA gibt Auskunft über die Ziele einer Arbeitgeberkontrolle, die benötigten Unterlagen sowie die häufigsten Fehler, die von den Revisoren berichtigt werden müssen.

Führt die Familienausgleichskasse bei einer delegierten Dossierführung eine eigene Revision durch?

Die Familienausgleichskasse oder die von ihr beauftragte externe Revisionsstelle prüft die ordnungsgemässe Erfüllung der Aufgaben und Pflichten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Familienzulagen. Die Familienausgleichskasse erstattet darüber Bericht.

Was wird bei der Revision der Familienzulagen geprüft?

Die Revision wird risikoorientiert durchgeführt. Hauptprüfpunkte sind die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die Vollständigkeit und Aktualisierung der Informationen im Zusammenhang mit der Ausrichtung der Familienzulagen.

Wie werden die FAK-Beiträge revidiert?

Sie werden zusammen mit der AHV-Arbeitgeberkontrolle geprüft.

Letzte Änderung 09.11.2018

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