Familienzulagen (FZ)

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen.

Die Familienausgleichskassen entscheiden (auf Antrag) über die Ausrichtung der Familienzulagen. Sie rechnen mit den Arbeitgebern und Selbständigerwerbenden die Familienzulagen und die Beiträge ab. Die Auszahlung der Familienzulagen für Arbeitnehmer erfolgt in der Regel zusammen mit dem Lohn durch die Arbeitgeber.

Die Familienzulagen in der Landwirtschaft sowie die Familienzulagen für Nichterwerbstätige werden über die kantonalen Familienausgleichskassen und ihre Zweigstellen abgewickelt.

Letzte Änderung 29.05.2018

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