Die EO bietet einen angemessenen Ersatz für den Erwerbsausfall während der Dienstpflicht. Seit dem 1. Juli 2005 leistet die EO überdies den Erwerbsersatz bei Mutterschaft (Mutterschaftsentschädigung).
Die EO bietet einen angemessenen Ersatz für den Erwerbsausfall während der Dienstpflicht. Seit dem 1. Juli 2005 leistet die EO überdies den Erwerbsersatz bei Mutterschaft (Mutterschaftsentschädigung).
Letzte Änderung 29.05.2018