Kontoauszug

Bestellen Sie direkt bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse einen kostenlosen Auszug aus Ihrem AHV-Konto. Da die Verjährungsfrist für Beitragsnachzahlungen nach fünf Jahren erlischt, empfehlen wir Ihnen, regelmässig einen Kontoauszug zu bestellen.

Fehlende Beitragsjahre (Beitragslücken) führen in der Regel zu einer Kürzung der AHV/IV-Renten. Falls Sie prüfen möchten, ob Ihr Arbeitgeber die abgezogenen AHV/IV/EO-Beiträge auch wirklich lückenlos mit der Ausgleichskasse abgerechnet hat, können Sie bei uns kostenlos einen Kontoauszug verlangen. Der Kontoauszug listet alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften auf, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen.

Beachten Sie, dass auf dem Kontoauszug keine im laufenden Jahr erzielte Einkommen vermerkt sind, da die Arbeitgeber erst im Folgejahr die gesamten Lohnsummen der zuständigen AHV-Ausgleichskasse melden müssen.

Über den untenstehenden Link können Sie jetzt Ihren Kontoauszug bequem direkt bei uns bestellen. Nach der Bestellung erhalten Sie Ihren Kontoauszug innerhalb von rund drei Wochen per Post. Eine Zustellung per E-Mail ist nicht möglich.

Übersicht Ihrer kontoführenden Ausgleichskassen (InfoRegister)

Nach Eingabe Ihrer 13-stelligen AHV-Nummer und des Geburtsdatums listet das InfoRegister alle Ausgleichskassen auf, die für Sie ein individuelles Konto führen.

Erklärvideo «Auszug aus dem individuellen Konto»

Letzte Änderung 24.01.2023

Zum Seitenanfang

https://www.eak.admin.ch/content/eak/de/home/dokumentation/mein_ahv-konto/kontoauszug.html