Selbständigerwerbende

Falls Sie ausschliesslich in der Schweiz einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen Sie bei einer kantonalen Ausgleichskasse oder einer Verbandsausgleichskasse angeschlossen sein.

Für ausschliesslich in der Schweiz tätige Selbständigerwerbende ist ein Anschluss bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse nicht möglich.

Falls Sie in der Schweiz Arbeitnehmer und zusätzlich noch in einem EU- oder EFTA-Staat selbständig erwerbstätig sind, wenden Sie sich bitte zur Klärung Ihrer Versicherungspflicht an die in Ihrem Wohnsitzstaat zuständige Sozialversicherungsbehörde. Falls Sie in der Schweiz wohnen, kontaktieren Sie bitte die für Ihren schweizerischen Arbeitgeber zuständige Ausgleichskasse.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Titel Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten.

Letzte Änderung 19.01.2022

Zum Seitenanfang

https://www.eak.admin.ch/content/eak/de/home/dokumentation/arbeit/selbstaendigerwerbende.html