Nichterwerbstätige im Ausland

Sind Sie nichterwerbstätig und im Ausland wohnhaft? Ist Ihr Ehepartner bzw. eingetragener Partner im Ausland erwerbstätig und dennoch in der Schweiz versichert?

Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung sieht vor, dass im Ausland wohnhafte nichterwerbstätige Personen unter gewissen Voraussetzungen der obligatorischen Versicherung beitreten können.

Für einen Beitritt müssen Sie als nichterwerbstätige Person folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft lebend mit einer Person, die im Ausland erwerbstätig und obligatorisch in der AHV versichert ist
  • gemeinsamer Wohnsitz im Ausland

Die Beitrittserklärung muss bei der Ausgleichskasse, bei welcher der Arbeitgeber der erwerbstätigen Person angeschlossen ist, eingereicht werden.

Wird die Beitrittserklärung innerhalb von sechs Monaten eingereicht, läuft die obligatorische Versicherung ohne Unterbruch weiter. Nach Ablauf dieser Frist beginnt die Versicherung am ersten Tag des dem Eingang der Beitrittserklärung folgenden Monats.

Merkblätter

Letzte Änderung 19.01.2024

Zum Seitenanfang

https://www.eak.admin.ch/content/eak/de/home/dokumentation/im_ausland/nichterwerbstaetige-im-ausland.html