Die Erträge aus der CO2-Abgabe werden jährlich an die Wirtschaft zurückverteilt. Die Ausgleichskassen nehmen die Verteilung im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vor.
Seit dem 1. Januar 2008 erhebt der Bund auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas eine CO2-Abgabe. Sie verteuert den Verbrauch dieser Brennstoffe und setzt damit einen Anreiz zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz von CO2-ärmeren oder CO2-freien Technologien. Die CO2-Abgabe bleibt nicht in der Staatskasse, sondern wird anteilig an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt.
Alle abgabepflichtigen Unternehmen erhalten die CO2-Abgabe einmal jährlich zurückerstattet. Grundlage für die Berechnung der Rückerstattung bildet die AHV-Lohnsumme ihrer Arbeitnehmer, welche per 31. Oktober des Folgejahres erhoben wird.
Letzte Änderung 27.06.2024