Vorbezug / Aufschub

Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren.

Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Sie den Bezug der Alters­rente um

  • 1 oder 2 ganze Jahre vorziehen (Vorbezug für einzelne Monate ist nicht möglich) oder
  • 1 bis höchstens 5 Jahre aufschieben.

Beziehen Sie Ihre Altersrente vor, erhalten Sie für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente. Die Kürzung wird nach versicherungs­technischen Grundsätzen berechnet. Sie wird zusammen mit den Renten periodisch der Lohn- und Preisentwicklung angepasst.

Schieben Sie Ihre Altersrente auf, erhalten Sie für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine erhöhte Rente. Der Zuschlag wird nach versicherungs­technischen Grundsätzen berechnet. Er wird zusammen mit den Renten periodisch der Lohn- und Preisentwicklung angepasst.

Sind Sie verheiratet, haben Sie unabhängig von Ihrem Ehegatten die Mög­lichkeit, die Rente vorzubeziehen oder aufzuschieben. Es ist somit möglich, dass Sie Ihre Rente vorbeziehen und Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin die Rente aufschiebt.

Wie wird die Altersrente während des Vorbezugs gekürzt?

Zunächst wird die Altersrente nach den gleichen Berechnungsgrundsätzen ermittelt wie bei einer ordentlichen Altersrente. Der Rentenbetrag wird nun um 6,8 % pro Vorbezugsjahr gekürzt.

Wann muss ich mich für den Rentenvorbezug anmelden?

Sie sollten die Anmeldung für den Vorbezug der Altersrente etwa drei bis vier Monate vor Erreichen des Altersjahrs, ab welchem Sie den Vorbezug wünschen, einreichen. Die Anmeldung muss spätestens am letzten Tag des Monats, in welchem Sie das entsprechende Altersjahr vollenden, eingereicht sein. Andernfalls kann der Rentenvorbezug erst mit Wirkung ab dem nächstfolgenden Geburtstag geltend gemacht werden. Die Rechtzeitigkeit des Vorbezugsgesuchs muss z. B. mittels eingeschriebener Sendung nachgewiesen werden können. Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen.

Wie hoch ist der Zuschlag meiner Altersrente bei einem Aufschub?

Die Höhe des monatlichen Zuschlags hängt von der Dauer des Aufschubs ab. Sie wird in Prozenten des Durchschnitts der aufgeschobenen Rente festgesetzt.  

Prozentualer Zuschlag nach einer Aufschubsdauer von
Jahre
 
Monate
0-2
Monate
3-5
Monate
6-8
Monate
9-11
1 5.2 6.6 8 9.4
2 10.8 12.3 13.9 15.5
3 17.1 18.8 20.5 22.2
4 24.0 25.8 27.7 29.6
5 31.5      

Wann muss ich mich für den Rentenaufschub anmelden?

Sie müssen den Aufschub spätestens nach einem Jahr seit Erreichen des ordentlichen Rentenalters geltend machen. Die Rechtzeitigkeit des Aufschubsgesuchs muss z. B. mittels eingeschriebener Sendung nachgewiesen werden können. Melden Sie sich erst nach dieser Frist an oder haben Sie im Anmeldeformular die Aufschubserklärung nicht angekreuzt, wird die Altersrente nach den allgemeinen Bestimmungen, also ohne Zuschlag, festgesetzt und ausbezahlt.

Erklärvideo «Flexibler Bezug der Altersrente (2023)»

Letzte Änderung 12.01.2023

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