Aufschub

Wann kann ich die Altersrente aufschieben? Haben Sie das Referenzalter erreicht, können Sie den Bezug der Altersrente um mindestens ein Jahr und um höchstens fünf Jahre aufschieben. Dadurch erhöht sich Ihre Altersrente um einen monatlichen Erhöhungsbetrag. Während des Aufschubs können Sie die Altersrente oder einen Teil davon auf den Beginn eines beliebigen Monates abrufen und beziehen. Sie müssen also nicht im Voraus eine feste Aufschubsdauer festlegen. Spätestens ein Jahr nach Entstehung des ordentlichen Rentenanspruchs müssen Sie den Aufschub geltend machen.

Welchen Teil meiner Altersrente kann ich aufschieben?

Sie können entweder Ihre ganze Altersrente aufschieben oder einen Anteil der Altersrente bereits beziehen. Der aufgeschobene Rentenanteil kann in Franken oder ganzen Prozenten angegeben werden. Der Anteil muss mindestens 20 % und kann höchstens 80 % der entsprechenden Altersrente betragen. Sie haben die Möglichkeit während der Aufschubsdauer den An­teil einmal zu reduzieren, d. h. einen Teil der aufgeschobenen Altersrente zu beziehen. Der Wechsel von einem Teilaufschub zum Aufschub der gan­zen Altersrente ist ausgeschlossen.

Wenn Sie einen Anteil Ihrer Altersrente vorbeziehen, können Sie bei Er­reichen des Referenzalters höchstens den noch nicht bezogenen Teil Ihrer Altersrente aufschieben.

Wie hoch ist der Erhöhungsbetrag meiner Altersrente beim Aufschub?

Die Höhe des monatlichen Erhöhungsbetrages hängt von der Dauer des Aufschubs ab. Sie wird in Prozenten des Durchschnitts der aufgeschobenen Altersrente festgesetzt.

Es gelten die folgenden Erhöhungssätze:

Prozentuale Erhöhung nach einer Aufschubsdauer von
Jahren und Monate
0 - 2 3 - 5 6 - 8 9 - 11
1 5,2 6,6 8,0 9,4
2 10,8 12,3 13,9 15,5
3 17,1 18,8 20,5 22,2
4 24,0 25,8 27,7 29,6
5 31,5      

Wie muss ich den Aufschub anmelden?

Für die Anmeldung des Aufschubs ist das Formular 318.370 – Anmeldung für eine Altersrente einzureichen. Sie müssen im Anmeldeformular für die Altersrente die entsprechende Rubrik ankreuzen.

Wann muss ich mich für den Rentenaufschub anmelden?

Sie müssen den Aufschub spätestens ein Jahr nach Entstehung des ordentlichen Rentenanspruchs geltend machen. Die rechtzeitige Einreichung des Aufschubsgesuchs muss nachgewiesen werden können. Melden Sie sich erst nach dieser Frist an oder haben Sie im Anmeldeformular die Aufschubserklärung nicht angekreuzt, wird die Altersrente nach den allgemeinen Bestimmungen, also ohne Erhöhungsbetrag, festgesetzt und ausbezahlt.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 05.03.2024

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