Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration

Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969, die ihre Altersrente nicht vorbeziehen, erhalten einen lebenslangen monatlichen Rentenzuschlag. Dieser wird nach dem durchschnittlichen Jahreseinkommen, der Beitragsdauer und nach dem Jahrgang abgestuft.

Der monatliche Rentenzuschlag bei einer vollständigen Beitragsdauer (Skala 44) beträgt:

  • CHF 160 für tiefe durchschnittliche Jahreseinkommen (≤ CHF 58'800)
  • CHF 100 für mittlere durchschnittliche Jahreseinkommen (CHF 58'801 - CHF 73'500)
  • CHF   50 für hohe durchschnittliche Jahreseinkommen (≥ CHF 73'501)

Weiter gilt es folgendes zu beachten:

  • Bei verheirateten Frauen fällt der Rentenzuschlag nicht unter die Plafonierung und wird über die Maximalrente hinaus ausbezahlt.
  • Der Rentenzuschlag wird bei der Berechnung der Ergänzungsleistung (EL) nicht berücksichtigt.

 

Übersicht: Individueller Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration
Geburtsjahr Referenzalter
AHV-Rentenzuschlag / Monat
(in % des Grundzuschlags)
1961 64 + 3 Monate 25 %
1962 64 + 6 Monate 50 %
1963 64 + 9 Monate 75 %
1964 65 Jahre 100 %
1965 65 Jahre 100 %
1966 65 Jahre 81 %
1967 65 Jahre 63 %
1968 65 Jahre 44 %
1969 65 Jahre 25 %

Beispiel

Frau mit Jahrgang 1963, mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von CHF 50'190 und einer vollständigen Beitragsdauer (Skala 44) erhält einen monatlichen Rentenzuschlag von CHF 120 (75 % von CHF 160).

Letzte Änderung 09.02.2024

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