Eidgenössische Ausgleichskasse EAK
Wir sind die Ausgleichskasse für die gesamte Bundesverwaltung, die Bundesgerichte, die Bundesanstalten sowie weitere Institutionen unter Bundesaufsicht. Als Durchführungsorgan der Sozialversicherung liegt unser Kerngeschäft im Aufgabenvollzug der 1. Säule (AHV/IV/EO) sowie der Familienausgleichskasse (FAK).

Mitteilungen
Topthemen Firmen
Arbeiten im Ausland
Haben Sie Mitarbeitende, die in Ihrem Auftrag vorübergehend, für eine bestimmte Dauer in einem anderen Staat tätig sind? Gibt es in Ihrer Firma Mitarbeitende, die dauerhaft oder sogar auf unbestimmte Zeit regelmässig sowohl in der Schweiz als auch im Ausland für Sie arbeiten? Beschäftigen Sie Mitarbeitende, die im Ausland noch für andere Firmen arbeiten oder selbständig erwerbstätig sind?Wir erklären Ihnen, wie sich Auslandeinsätze oder Tätigkeiten in mehreren Staaten auf die Versicherungspflicht auswirken und weisen auf die wichtigsten Rechte und Pflichten hin.
connect.eak
Die innovative Online-Plattform connect.eak ermöglicht eine geschützte, sichere Kommunikation und den elektronischen Austausch von Daten und Dokumenten zwischen den uns angeschlossenen Arbeitgebern und der EAK.
Meldepflicht
Die Familienzulagenbezüger sowie die Arbeitgeber wirken bei der Umsetzung der Sozialversicherungsgesetze mit. Wer Versicherungsleistungen beansprucht, muss unentgeltlich alle Auskünfte erteilen, die zur Abklärung des Anspruchs und zur Festsetzung der Versicherungsleistungen erforderlich sind.
Topthemen Private
Familienzulagen (Private)
Familienzulagen sind einmalige oder periodische Geldleistungen, die ausgerichtet werden, um die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise auszugleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen vorgesehene Geburts- und Adoptionszulage.
Kontoauszug
Der Kontoauszug gibt Aufschluss über sämtliche Einkommen, Beitragszeiten und Betreuungsgutschriften, die den kontoführenden Ausgleichskassen gemeldet wurden. Diese Daten bilden die Berechnungsgrundlage für die Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente.
Nichterwerbstätige
Was ist zu tun, wenn Sie nicht oder nur wenig arbeiten? Sind Sie weiterhin in der AHV versichert und müssen Sie ebenfalls Beiträge bezahlen? Wo müssen Sie sich melden? Haben Sie Anspruch auf Familienzulagen?