Eidgenössische Ausgleichskasse EAK
Wir sind die Ausgleichskasse für die gesamte Bundesverwaltung, die Bundesgerichte, die Bundesanstalten sowie weitere Institutionen unter Bundesaufsicht. Als Durchführungsorgan der Sozialversicherung liegt unser Kerngeschäft im Aufgabenvollzug der 1. Säule (AHV/IV/EO) sowie der Familienausgleichskasse (FAK).

Mitteilungen
Topthemen Familienzulagen
Familienzulagen (Private)
Familienzulagen sind einmalige oder periodische Geldleistungen, die ausgerichtet werden, um die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise auszugleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen vorgesehene Geburts- und Adoptionszulage.
Meldepflicht
Die Familienzulagenbezüger sowie die Arbeitgeber wirken bei der Umsetzung der Sozialversicherungsgesetze mit. Wer Versicherungsleistungen beansprucht, muss unentgeltlich alle Auskünfte erteilen, die zur Abklärung des Anspruchs und zur Festsetzung der Versicherungsleistungen erforderlich sind.
Delegationsfunktion
Die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK bietet den ihr angeschlossenen Arbeitgebern die Möglichkeit, über die Plattform connect.eak bestimmte Aufgaben zur Bearbeitung an die betroffenen Mitarbeitenden weiterzuleiten.