Flexibler Rentenbezug
Frauen und Männer können die Altersrente zwischen 63 und 70 Jahren beziehen.
Informationen zum flexiblen Rentenbezug
Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das Referenzalter von 65 Jahren erreicht haben. Das bis anhin geltende Referenzalter 64 für Frauen erhöht sich ab dem 1. Januar 2025 schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr.
Vorbezug
Ab welchem Zeitpunkt kann ich die Altersrente vorbeziehen? Frauen und Männer können ihre Altersrente ab dem ersten Tag des Monats nach Vollendung des 63. Altersjahres vorbeziehen. Frauen mit Jahrgang 1961 bis 1969 können ihre Altersrente weiterhin mit 62 Jahren vorbeziehen. Für sie gelten spezielle Übergangsregelungen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Ausgleichskasse.
Aufschub
Haben Sie das Referenzalter erreicht, können Sie den Bezug der Altersrente um mindestens ein Jahr und um höchstens fünf Jahre aufschieben. Dadurch erhöht sich Ihre Altersrente um einen monatlichen Erhöhungsbetrag. Während des Aufschubs können Sie die Altersrente oder einen Teil davon auf den Beginn eines beliebigen Monates abrufen und beziehen. Sie müssen also nicht im Voraus eine feste Aufschubsdauer festlegen. Spätestens ein Jahr nach Entstehung des ordentlichen Rentenanspruchs müssen Sie den Aufschub geltend machen.