Die neue Organisationsstruktur hat uns nicht nur effizienter gemacht, sondern auch unser Wissen gebündelt und unsere Zusammenarbeit gestärkt.
Christoph Brunschwiler, Leiter Sektion Beiträge und Entschädigungen

Inhaltsverzeichnis
Rückblick – nachhaltige Weiterentwicklung und stabile Mitgliederzahlen
Die Sektion Beiträge und Entschädigungen blickt auf ein Jahr zurück, das neben operativer Kontinuität auch strukturelle Veränderungen mit sich brachte. Im Berichtsjahr wurden bedeutende organisatorische Schritte unternommen, um interne Abläufe zu optimieren und zukunftsgerichtete Lösungen im Personalbereich zu etablieren. Die Integration des Teams Taggelder/EO in die Beitragsabteilung ermöglicht eine verbesserte Stellvertretung und stellt das Fachwissen nachhaltig sicher. Neben dem Tagesgeschäft standen Wissensdokumentation und Wissenstransfer im Fokus. Diese Massnahmen stärken die langfristige Stabilität und Qualität unserer Dienstleistungen, wovon wiederum unsere Kunden profitieren werden.
Beiträge angeschlossener Arbeitgeber
Angeschlossene Arbeitgeber
Der Mitgliederbestand der EAK ist sehr stabil. Zu den angeschlossenen Arbeitgebern gehören mitunter die Bundesverwaltung, die eidgenössischen Gerichte, Bundesanstalten sowie grosse bundesnahe Institutionen wie die Schweizerische Post oder die Schweizerischen Bundesbahnen SBB.
Jahreslohnsumme
Die Gesamtlohnsumme der angeschlossenen Arbeitgeber hat im Berichtsjahr um über 2 % auf neu rund CHF 16 Mrd. zugenommen.
Auszüge aus dem «Individuellen Konto»
Alle beitragspflichtigen Löhne und Einkommen werden auf das sogenannte Individuelle Konto (IK) eingetragen. Versicherte können Auszüge aus sämtlichen Individuellen Konten, welche für sie geführt werden, verlangen.
Die Anzahl der zugestellten Kontoauszüge ist im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Diese Entwicklung ist auf eine Prozessanpassung zurückzuführen. Bestellungen werden nun vorgängig systemseitig geprüft, wobei die Versicherten explizit ihre kontoführende Ausgleichskasse auswählen müssen. Dank dieser Optimierung konnten irrtümliche Anfragen von Personen ohne aktives Konto bei der EAK reduziert werden.
Arbeitgeberkontrollen
Die Arbeitgeber werden periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kontrolliert. Die Kontrollen finden in der Regel im Vierjahresrhythmus durch die Revisionsstelle der Ausgleichskassen (RSA) statt. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 78 Arbeitgeberkontrollen durchgeführt, davon fünf Sonderkontrollen (Erst- und Schlusskontrollen aufgrund von Reorganisationen oder Kassenwechseln). Folgende Grafik zeigt die daraus resultierenden Nachforderungen und Rückerstattungen.
Versicherungspflicht / Internationales
Die notwendigen Informationen zur Klärung der Versicherungspflicht werden von den angeschlossenen Arbeitgebern auf ALPS erfasst oder von ausländischen Versicherungsträgern online an ALPS übermittelt. ALPS ist eine digitale Plattform und steht für «Applicable Legislation Portal Switzerland».
Im Berichtsjahr wurden von der EAK insgesamt 3 869 Geschäftsfälle über die Plattform ALPS abgeschlossen.
Entsendungen
Für Versicherte, die im Auftrag und auf Rechnung ihres Arbeitgebers vorübergehend ins Ausland entsandt werden, stellt die EAK auf Verlangen eine Entsendungsbescheinigung aus. Im EU-/EFTA-Kontext spricht man von der Bescheinigung A1, in Verbindung mit anderen Vertragsstaaten vom Certificate of Coverage (CoC).
Die Entsendungsbescheinigung dient der versicherten Person auf Anfrage der Behörden im Erwerbsstaat als Nachweis, dass sie während ihres Auslandeinsatzes in allen Sozialversicherungszweigen in der Schweiz versichert bleibt.
Im Berichtsjahr wurden die Arbeitgeber durch gezielte Informationen und Schulungen weiter auf diese Thematik hin sensibilisiert. So stieg die Anzahl der von der EAK ausgestellten Entsendungsbescheinigungen im Vergleich zum Vorjahr um 35 auf 884.
Besondere Berufsgruppen
Bescheinigungen über die Anwendung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts gibt es auf Verlangen auch für Versicherte, die im Ausland für eine Verwaltungseinheit des Bundes oder für eine bundesnahe Institution tätig sind und in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis stehen.
Im Vergleich zum Vorjahr stellte die EAK im Berichtsjahr rund 22 % mehr solcher Bescheinigungen aus.
Mehrfachtätigkeiten
Auch für Versicherte, die sowohl in der Schweiz als auch in einem EU- oder EFTA-Staat erwerbstätig sind, wird auf Verlangen eine Bescheinigung A1 ausgestellt. Sie bestätigt, dass die versicherte Person für ihr gesamtes Einkommen ausschliesslich in der Schweiz versichert und beitragspflichtig ist. Im Berichtsjahr wurde in 950 Fällen eine Mehrfachtätigkeit bescheinigt – knapp 19 % mehr als im Vorjahr.
Persönliche Beiträge
Nichterwerbstätige
Die Anzahl der bei der EAK angeschlossenen beitragspflichtigen Nichterwerbstätigen ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Es handelt sich vorwiegend um vorzeitig pensionierte Personen und ihre Partnerinnen bzw. Partner.
Die Beiträge von Nichterwerbstätigen bemessen sich aufgrund ihres Vermögens und Renteneinkommens.
Entschädigungen
Erwerbsersatzordnung (EO)
Die Anzahl der erledigten EO-Fälle ist im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Diese Entwicklung steht im direkten Zusammenhang mit der Anzahl der Dienstaufgebote der Armee – ein Faktor, der naturgemäss zu jährlichen Schwankungen führt. Mit Blick auf die Zukunft richtet sich das Augenmerk auf die geplante Digitalisierung im EO-Bereich, die ab 2026 etappenweise umgesetzt wird. Diese Neuerung verspricht eine spürbare Vereinfachung der Abläufe für alle Beteiligten.
Mutterschaftsentschädigung
Die Anzahl der im Berichtsjahr erledigten Fälle ist leicht zurückgegangen. Diese Entwicklung spiegelt die demografischen Gegebenheiten wider und steht im Zusammenhang mit der Geburtenrate sowie der Geschlechterverteilung innerhalb der Bundesverwaltung. Die Fallzahlen bewegen sich damit weiterhin innerhalb der erwarteten Bandbreite.
Entschädigung des anderen Elternteils
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 2 794 Anmeldungen für eine Entschädigung des anderen Elternteils bearbeitet. Das Fallvolumen hat sich – nach starkem Wachstum in den Vorjahren – auf hohem Niveau stabilisiert. Die Leistung ist mittlerweile breit bekannt und fest im Leistungskatalog etabliert.
Betreuungsentschädigung
Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren müssen, um ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes minderjähriges Kind zu betreuen, haben Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub. Im Berichtsjahr wurden 50 Fälle bearbeitet und Leistungen in der Höhe von insgesamt CHF 351 370 ausgerichtet. Die Anspruchsberechtigung wird sorgfältig geprüft, da es sich um eine gezielte und zweckgebundene Unterstützung handelt.
Adoptionsentschädigung
Personen, die ein Kind unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben Anspruch auf einen Adoptionsurlaub von bis zu zwei Wochen. Für die Festsetzung und Ausrichtung dieser Leistung ist für die gesamte Schweiz ausschliesslich die EAK zuständig. Im Berichtsjahr wurden 29 Fälle bearbeitet und Leistungen im Umfang von CHF 71 745 ausgerichtet.
Anzahl bearbeiteter Fälle Elternentschädigung (MSE, MSV, EAE, BUE, AdopE)
Invalidentaggeld
Im Berichtsjahr blieb das Volumen der bearbeiteten Fälle konstant.
Letzte Änderung 13.05.2025