13. AHV-Rente

An der Volksabstimmung vom 3. März 2024 wurde die Initiative "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)" von Volk und Ständen angenommen.

Voraussichtlich ab dem Jahr 2026 werden die Ausgleichskassen somit eine 13. Altersrente ausrichten. Diese Erhöhung gilt nur für die Altersrenten der AHV, nicht jedoch für die Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie Renten der Invalidenversicherung.

Bundesparlament und Bundesrat werden in den kommenden Monaten die konkrete Umsetzung der Initiative ausarbeiten. Nachdem klare Regelungen für die 13. Altersrente geschaffen sind, können die Ausgleichskassen als Durchführungsverantwortliche ihre Versicherten über das konkrete Vorgehen informieren (voraussichtlich im Herbst 2025).

Bis zu diesem Zeitpunkt können sich Interessierte auf der Website Ja zur Initiative für eine 13. AHV-Rente (admin.ch) des Bundesamtes für Sozialversicherungen informieren.

Letzte Änderung 05.03.2024

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