Ab 3. Februar 2022 besteht kein Anspruch mehr auf Corona-Erwerbsersatz infolge Quarantäne

Der Bundesrat hat beschlossen, die Kontaktquarantäne aufzuheben. Die Covid-19-Verordnung besondere Lage sowie die Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall wurden in diesem Sinne angepasst.

Die Änderungen treten am 3. Februar 2022 in Kraft. Der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz bei Quarantäne ist somit bis und mit 2. Februar 2022 gewährleistet. Nach diesem Datum kann kein Anspruch mehr auf Corona-Erwerbsersatz infolge Quarantäne entstehen.

Letzte Änderung 03.02.2022

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