Kinder im Ausland für «home made» Arbeitgeber

Die Familienzulagen können unter gewissen Voraussetzungen auch für Kinder mit Wohnsitz im Ausland ausgerichtet werden. Für die Überprüfung und Beurteilung solcher Fälle stellt Ihnen die FAK-EAK die dafür notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung.

Je nach Konstellation werden Familienzulagen für Kinder mit Wohnsitz im Ausland ausgerichtet. 

Wird ein Arbeitnehmer ins Ausland (ausserhalb EU/EFTA-Raum) entsandt, werden die Familienzulagen an die Kaufkraft im Wohnland des Kindes angepasst. Entscheidend sind in diesen Fällen der Wohnstaat des Kindes sowie die Nationalität des Bezügers.

Letzte Änderung 06.01.2023

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