Pensionierung
Gehen Sie bald in die Rente und Sie wissen nicht, wie hoch Ihre Altersrente sein wird? Möchten Sie gerne früher Ihre Altersrente beziehen und Sie wissen nicht, wie hoch der Abzug ist? Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier.
Altersrente
Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das Referenzalter (bisher Rentenalter) erreicht haben. Für Männer liegt das Referenzalter bei 65 Jahren und für Frauen erhöht sich das bisherige Referenzalter 64 ab dem 1. Januar 2025 schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr.
Beitragspflicht
Auch nach der Pensionierung muss die Versicherung in der AHV gewährleistet bleiben. Informieren Sie sich daher rechtzeitig vor dem Übertritt in den Ruhestand über die Auswirkungen bei der AHV. Beim Übertritt in den Ruhestand bleibt unter Umständen die Pflicht zur Abrechnung von AHV-Beiträgen bestehen. Wird diese nicht erfüllt, so drohen Lücken in der Versicherung und eine Kürzung der Altersrente.
Flexibler Rentenbezug
Frauen und Männer können die Altersrente zwischen 63 und 70 Jahren beziehen.
Hilflosenentschädigung
Die Hilflosenentschädigung ist eine finanzielle Leistung in der Schweiz, die Personen erhalten können, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen im Alltag auf regelmässige Hilfe von Drittpersonen angewiesen sind.
Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter
Wenn Sie nach dem Referenzalter Erwerbseinkommen erzielen, auf welchen AHV-Beiträge erhoben werden, können Sie einmal eine Neuberechnung Ihrer Altersrente verlangen. Diese Einkommen können zu einer höheren Rente führen. Der Rentenbetrag kann jedoch nicht über dem Maximalbetrag der entsprechenden Skala liegen.
Reform AHV 21
Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Die Reform ist per 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Rentenauszahlung
Die Auszahlung der Renten (AHV/IV) erfolgt am 5. Kalendertag. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, wird die Auszahlung vorgezogen. Hier finden Sie die Auszahlungsdaten der EAK.
Rentenvorausberechnung
Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich zu erwartenden Renten der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit welchen Rentenbeträgen im Referenzalter, beim Vorbezug der Altersrente, bei einer Invalidität oder im Todesfall für die Angehörigen gerechnet werden kann.