Reform AHV 21
Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Die Reform ist per 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Informationen zur Reform AHV 21
Angenommen wurden sowohl die Änderung des AHV-Gesetzes als auch der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die beiden Vorlagen waren miteinander verknüpft. Die Finanzen der AHV und das Niveau der Rentenleistungen sind somit für die nächsten Jahre gesichert.
Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
Die Erhöhung des Referenzalters kann für Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen, einen Einschnitt in der Lebensplanung bedeuten. Darum wird die Erhöhung mit zwei Ausgleichsmassnahmen abgefedert.
Arbeiten nach 65
Mit der Reform AHV 21 ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, Einkommen und Beitragszeiten, die nach dem Referenzalter erzielt wurden, bei der Neuberechnung der Rente zu berücksichtigen. Dies, sofern die Maximalrente nicht erreicht wird und aufgrund einer Beitragslücke Anspruch auf eine Teilrente besteht.
Flexibler Rentenbezug ab 63 Jahren
Frauen und Männer können Monat und Jahr wählen, ab wann sie die Altersrente zwischen 63 und 70 Jahren beziehen möchten. Wer die Rente bereits vor dem Referenzalter 65 beziehen möchte, erhält eine gekürzte Rente. Wer die Rente später als mit 65 wünscht, erhält einen Zuschlag. Neu kann auch nur einen Teil der Altersrente bezogen werden und den Rest später. Der Anteil der Altersrente ist zwischen 20 % und 80 % frei wählbar.
Tiefere Kürzungssätze bei Vorbezug
Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969) haben die Möglichkeit, ihre Rente schon ab 62 Jahren zu beziehen. Beim Vorbezug der AHV-Rente profitieren sie ab dem Jahr 2025 von einer niedrigeren Kürzung als üblich (abgestuft nach durchschnittlichem Jahreseinkommen und Vorbezugsdauer).
Referenzalter 65 für Frauen und Männer
Das Referenzalter der Frauen wird an dasjenige der Männer auf 65 Jahre angepasst. Die Erhöhung erfolgt ab dem 1. Januar 2025 schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr. Ab Anfang 2028 gilt für alle das Referenzalter 65.
Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration
Frauen der Jahrgänge 1961–1969 erhalten bei regulärem Rentenbezug einen lebenslangen Zuschlag, abgestuft nach Einkommen, Beitragsdauer und Jahrgang.