Familienzulagen: Änderungen auf Kantons- und Bundesebene

In den Kantonen Bern (Referendumsfrist endet am 4. Oktober 2018), Zürich, Tessin und Basel-Stadt ist die Einführung eines Lastenausgleichs per 2019 bzw. 2020 geplant. Der Kanton Waadt wird die Berechnung des Lastenausgleichs per 2019 anpassen (Deckung 70% im 2019 und 80% ab 2020).

Als Massnahme zur anstehenden Steuerreform 17 wurde eine Erhöhung der Mindestansätze in den Kantonen Waadt (def.), Freiburg (prov. + CHF 20) und Basel-Stadt (prov. + CHF 75) per 2019 bzw. 2020 angekündigt.

Folgende Änderungen für das Jahr 2019 sind bereits veröffentlicht:

  • Der Kanton Tessin wird per 2019 neue Sozialmassnahmen durch eine zusätzliche Beitragserhebung von 0.12% auf die Lohnsumme (ab 2021 0.15%) einführen.
  • Die Beiträge für den Berufsbildungs- und Kinderbetreuungsfonds im Kanton Freiburg (0.08%) werden durch die Besteuerung von juristischen Personen finanziert.

Letzte Änderung 21.11.2018

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