Beiträge

Von Jahr zu Jahr steigt der Anteil an elektronisch übermittelten Daten, was uns bei der nachgelagerten Verarbeitung sehr stark unterstützt. Die fortlaufende Weiterentwicklung der digitalen Schnittstellen und Kanäle bleibt auch zukünftig eine zentrale Aufgabe und von grosser Bedeutung.

Christoph Brunschwiler, Leiter Sektion Beiträge

Rückblick aus Beitragssicht – stabile Geschäftsentwicklung im Nachgang zur Pandemie

Im Berichtsjahr konnte eine leichte Zunahme der Gesamtlohnsumme bei den angeschlossenen Arbeitgebern auf über CHF 15 Mrd. verzeichnet werden. Dies, obwohl die EAK per Ende Jahr mehrere Abgänge bei den Mitgliedern zur Kenntnis nehmen musste.

Mit dem Ende der Pandemie konnte im Tagesgeschäft der Fachbereiche eine Normalisierung festgestellt werden. Insbesondere bei der Fallbearbeitung von Entsendungen und Mehrfachtätigkeiten wurde im Zuge erhöhter Arbeitsmobilität wieder ein steigendes Volumen verzeichnet.

Aufgabengebiet

Zu den vielfältigen Aufgaben der Sektion Beiträge gehört das Festsetzen der paritätischen und persönlichen AHV-Beiträge, die Fakturierung der Beiträge der Familienausgleichskasse sowie die Prüfung der Voraussetzungen für einen Anschluss an die obligatorischen Versicherungen.

Die EAK führt und verwaltet zudem das Mitgliederregister der angeschlossenen Arbeitgeber sowie die individuellen Konti (IK) der versicherten Personen.

Ebenfalls zum Aufgabengebiet der Sektion Beiträge gehört die Anordnung der gesetzlich vorgeschriebenen periodischen Arbeitgeberkontrollen sowie die Rückverteilung der Erträge aus der CO2-Abgabe.

Beiträge Arbeitgebende

Angeschlossene Arbeitgeber

Der Mitgliederbestand der EAK ist in den letzten Jahren stabil geblieben. Zu den angeschlossenen Arbeitgebern gehören mitunter die Bundesverwaltung sowie grosse bundesnahe Institutionen wie die Schweizerische Post oder die Schweizerischen Bundesbahnen SBB.

Jahreslohnsumme

Die Gesamtlohnsumme der angeschlossenen Arbeitgeber nahm in den vergangenen fünf Jahren kontinuierlich zu. Auch im Berichtsjahr konnte eine leichte Zunahme verzeichnet werden: insgesamt beläuft sich die Gesamtlohnsumme auf über CHF 15 Mrd.

Auszüge aus dem «Individuellen Konto»

Alle beitragspflichtigen Löhne und Einkommen werden auf ein sogenanntes individuelles Konto (IK) eingetragen. Versicherte können Auszüge aus sämtlichen bei den einzelnen Ausgleichskassen für sie geführten individuellen Konten verlangen. Im vergangenen Jahr hat die EAK insgesamt 8342 Kontoauszüge an Versicherte verschickt. Dies entspricht einer Zunahme von rund 30 % gegenüber dem Vorjahr.

Arbeitgeberkontrollen

Die Arbeitgeber werden periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kontrolliert. Die Kontrollen finden in der Regel im Vierjahresrhythmus durch die Revisionsstelle der Ausgleichskassen (RSA) statt.

Im Berichtsjahr wurden insgesamt 65 Arbeitgeberkontrollen durchgeführt, davon rund ein Drittel bei Verwaltungseinheiten des Bundes sowie neun Sonderkontrollen (Erst- und Schlusskontrollen aufgrund von Reorganisationen und Kassenwechseln).

Versicherungspflicht / Internationales

Entsendungen

Für Versicherte, die im Auftrag ihres Arbeitgebers vorübergehend ins Ausland entsandt werden, stellt die EAK auf Verlangen eine Entsendungsbescheinigung aus (Bescheinigung A1).

Die Entsendungsbescheinigung dient der versicherten Person gegenüber den Behörden im Ausland als Nachweis, dass sie während ihres Auslandeinsatzes in allen Sozialversicherungszweigen in der Schweiz versichert bleibt. Im Berichtsjahr wurden von der EAK 690 Entsendungsbescheinigungen ausgestellt. Dies entspricht einer Zunahme von rund 120 % gegenüber dem Vorjahr.

Besondere Berufsgruppen

Bescheinigungen A1 stellt die EAK auf Verlangen auch für Versicherte aus, die im Ausland für eine Verwaltungseinheit des Bundes oder für eine bundesnahe Institution tätig sind. Für diese besonderen Berufsgruppen stellte die EAK im Berichtsjahr 1057 Bescheinigungen aus.

Mehrfachtätigkeiten

Auch für Versicherte, die gewöhnlich sowohl in der Schweiz als auch in einem EU- oder EFTA-Staat erwerbstätig sind, wird auf Verlangen eine Bescheinigung A1 ausgestellt. Sie bestätigt, dass die versicherte Person für ihr gesamtes Einkommen ausschliesslich in der Schweiz versichert und beitragspflichtig ist. Im Berichtsjahr gab es 1137 solche Geschäftsfälle. Somit stieg dieser Wert wieder auf das Vor-Pandemie-Niveau.

Persönliche Beiträge

Nichterwerbstätige

Die Anzahl der bei der EAK angeschlossenen beitragspflichtigen Nichterwerbstätigen ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Im Berichtsjahr waren bei der EAK 6044 nichterwerbstätige Personen angeschlossen. Es handelt sich vorwiegend um vorzeitig pensionierte Personen und ihre Partnerinnen bzw. Partner.

Die Beiträge von Nichterwerbstätigen bemessen sich aufgrund ihres Vermögens und Renteneinkommens.

Rückverteilung CO2-Abgabe an die Wirtschaft

Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe, welche seit Januar 2008 auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas erhoben wird. Rund zwei Drittel der Erträge aus der CO2-Abgabe werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Die Rückverteilung an die Unternehmen erfolgt über die AHV-Ausgleichskassen im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), welches den Verteilfaktor jährlich neu festlegt.

Die Rückverteilung erfolgt proportional zur abgerechneten AHV-Lohnsumme. Die EAK hat im Berichtsjahr insgesamt CHF 12,6 Mio. an ihre Mitglieder zurückerstattet.


Letzte Änderung 30.05.2023

Christoph Brunschwiler

Leiter Sektion Beiträge

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